Normen richtig anzuwenden bedeutet, diese zu kennen und zu verstehen. Ebenso, deren Grenzen und Regelungsumfang, sowie die Beziehung zu weiteren relevanten Normen zu kennen.
Dies trifft ganz besonders auf Normen wie die EN ISO 20607:2019, Sicherheit von Maschinen — Betriebsanleitung — Allgemeine Gestaltungsgrundsätze zu. Aber warum ist das so?
Seit Jahren nehmen sich Normungsgremien dem Thema der Technischen Dokumentation und Kommunikation an, so z. B. der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) mit seinem Regelwerk VDI 4500 Blatt 1 -4, Technische Dokumentation. Auf europäischer Ebene kannten wir bisher die EN 82079-1:2012 in der Edition 1 (Nachfolgenorm der EN 62079:2001, Anm.). Diese Norm wurde bereits im Frühjahr 2019 durch die ISO/IEC/IEEE 82079-1:2019, Preparation of information for use (instructions for use) of products – Part 1: Principles and general requirements, in der Edition 2 abgelöst. Die 82079-1 Ed. 2 ist als Horizontalnorm für alle Arten von Produkten anzuwenden, unabhängig davon, ob diese Produkte elektrisch angetrieben werden oder nicht. Entgegen der teils verbreiteten Fehlmeinung, die Norm gelte doch nur für elektrische Produkte, ist die Norm auch z. B. für Maschinen anzuwenden.
In der ISO/IEC/IEEE 82079-1 spricht man, angepasst an den Stand der Technik, nunmehr auch von Nutzungsinformationen, anstelle von Gebrauchsanleitung.
Die ISO/IEC/IEEE 82079-1 stellt für Technischen Redakteure ein normatives Grundwerkzeug dar, weil sie Dinge normiert, die in der Technischen Kommunikation wichtig sind: Zielgruppen, Ausdruck, Struktur, Prozesse, Qualifikationen, Informationskonzeption (Informationsarten, Entwicklung von Informationsprodukten und deren Ausgabe) usw.
Nun drängt sich eine weitere Norm aus der Ecke von ISO (International Organization for Standardization) in den Vordergrund. Wie bereits in verschiedenen Publikationen berichtet, gibt es seit dem Frühjahr 2019 die ISO 20607, für Betriebsanleitungen für Maschinen (das umfasst auch Anlagen, also eine Gesamtheit von Maschinen und unvollständige Maschinen, Anm.). Eine Norm, welche sich selbst im Regelungsumfang auf die ‚sicherheitsrelevanten Teile‘ einer ‚Betriebsanleitung‘ reduziert.
Mehr braucht es auch nicht, denn für den Rest gibt es schlussendlich die ISO/IEC/IEEE 82079-1:2019 und weitere etablierte internationale Standards.
Zudem bleibt der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass Nutzungsinformationen (auch für Maschinen, Anm.) weit mehr sind als lediglich ‚Betriebsanleitungen‘. Dieser kleine Teil wird nun in der EN ISO 20607 behandelt.
Seit rund einem Jahr veröffentlicht die Europäische Union Änderungen harmonisierter Normen zu deren Richtlinien im sog. Official Journal. Letztmalig wurden diese Normen zur EG-Richtlinie für Maschinen mit dem Durchführungsbeschluss 2020/480 der Europäischen Kommission (EC) am 01.04.2020 aktualisiert, wie auch im CE-InfoService berichtet.
Wie bereits vielfach angekündigt, war es die Absicht der ISO Arbeitsgruppe 5 des Technischen Komitee 199, General principles for the design of machinery and risk assessment, die EN ISO 20607 als harmonisierte Norm zur EG-Maschinenrichtlinie zu listen. Bereits zu Beginn der Arbeiten an dieser Norm war dies ein erklärtes Ziel, was nun mit dem aktuellen Durchführungsbeschluss erreicht wurde.
In Anhang I des Durchführungsbeschlusses ist die EN ISO 20607:2019 in Zeile 66 nun gelistet worden.
An dieser Stelle ist nun Vorsicht geboten. Denn nicht wie ursprünglich erwartet, lösen lediglich Teile dieser Norm diese Vermutungswirkung aus.
Mit Anwendung der EN ISO 20607 werden auch nur die Vorgaben des Abschnittes 1.7.4.2, exkl. Punkt u) (Angaben zu Lärmemissionen, Anm.) der Richtlinie für Maschinen 2006/42 /EG als erfüllt angesehen. Diese sind:
1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
a) Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und seines Bevollmächtigten;
b) Bezeichnung der Maschine entsprechend der Angabe auf der Maschine selbst, ausgenommen die Seriennummer (siehe Nummer 1.7.3);
c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibt und Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und die Unterschrift enthalten muss;
d) eine allgemeine Beschreibung der Maschine;
e) die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
f) eine Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsplätze, die voraussichtlich vom Bedienungspersonal eingenommen werden;
g) eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine;
h) Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann;
i) Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine, einschließlich der Zeichnungen, Schaltpläne und der Befestigungen, sowie Angabe des Maschinengestells oder der Anlage, auf das bzw. in die die Maschine montiert werden soll;
j) Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen;
k) Hinweise zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Maschine sowie erforderlichenfalls Hinweise zur Ausbildung bzw. Einarbeitung des Bedienungspersonals;
l) Angaben zu Restrisiken, die trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion, trotz der Sicherheitsvorkehrungen und trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen noch verbleiben;
m) Anleitung für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung;
n) die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können;
o) Bedingungen, unter denen die Maschine die Anforderungen an die Standsicherheit beim Betrieb, beim Transport, bei der Montage, bei der Demontage, wenn sie außer Betrieb ist, bei Prüfungen sowie bei vorhersehbaren Störungen erfüllt;
p) Sicherheitshinweise zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung, mit Angabe des Gewichts der Maschine und ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen;
q) bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen; falls es zu einer Blockierung kommen kann, ist in der Betriebsanleitung anzugeben, wie zum gefahrlosen Lösen der Blockierung vorzugehen ist; L 157/48 Amtsblatt der Europäischen Union DE 9.6.2006
r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;
s) Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen;
t) Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken;
u) folgende Angaben zur Luftschallemission der Maschine: …
v) Kann die Maschine nichtionisierende Strahlung abgeben, die Personen, insbesondere Träger aktiver oder nicht aktiver implantierbarer medizinischer Geräte, schädigen kann, so sind Angaben über die Strahlung zu machen, der das Bedienungspersonal und gefährdete Personen ausgesetzt sind.
Auszug aus RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Die neue Norm wurde als Typ-B Norm als Hilfestellung für Maschinenhersteller geschaffen, damit sie gesetzeskonforme Betriebsanleitungen herstellen können und ‚konform‘ zu den Vorgaben der Maschinenrichtlinie agieren.
Eine Betriebsanleitung ist, wie bereits erwähnt, lediglich ein Element der Nutzungsinformationen einer Maschine. Dies wird von der ISO/IEC/IEEE 82079 -1 normativ wesentlich umfangreicher und tiefgreifender erfasst.
Eine detaillierte Darstellung des normativen Inhalts der ISO 20607 kann in im Fachartikel „Die Zwei - Maschinen dokumentieren“, Hrsg. tekom e.V, Autor Martin Rieder nachgelesen werden.
Die EN ISO 20607 regelt in Abschnitt 4 ‚Grundsätze und allgemeine Information‘, wobei Abschnitt 4.11, wo es sich um Nutzungsinformationen in Bezug auf IT-Schwachstellen handelt, ebenfalls von der Vermutungswirkung ausgeschlossen ist.
Hier verweist die Norm auf den ISO/TR 22100-4 Guidance to machinery manufacturers for consideration of related IT-security (cyber security) aspects, welcher als Technische Regel zur EN ISO 12100:2013 im Dezember 2018 publiziert wurde und spezifisch auf das Thema IT-Sicherheit eingeht.
In Abschnitt 4 verweist die Norm zudem auf den wichtigen Abschnitt 6.3 ‚Design and development, including review, editing and testing‘ der ISO/IEC/IEEE 82079-1. Ein weiterer Aspekt, der zeigt, dass vernünftigerweise nur mit beiden Normen gearbeitet werden sollte.
In Abschnitt 5 regelt EN ISO 20607 ‚Inhalt und Aufbau der Betriebsanleitung‘. Hier liefert die Norm eine Art ‚Kochrezept‘ für den Aufbau bzw. Inhalt einer Betriebsanleitung, stellt aber klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handelt und zur Orientierung dienen soll. Maschinenhersteller bzw. Technische Redakteure im Maschinenbau müssen also weiterhin eigenständig entscheiden, welche tatsächliche Struktur zu ihren Informationsprodukten passt. Umfassendere Ansätze liefert wiederum die bewährte IEC/IEEE 82079-1:2019.
Die Norm enthält eine pragmatische Konkretisierung der Anforderungen aus der EN ISO 12100:2013 Abschnitt 6.4 und kann ohne größere Kenntnisse über Technische Dokumentation und Kommunikation verstanden und angewandt werden. Nicht so die ISO/IEC/IEEE 82079-1, welche tiefgreifende Konzeptarbeit, sowie einen gut organisierten Informationserstellungsprozess verlangt und zudem Fachkompetenz in der Erstellung von Nutzungsinformationen erfordert.
Bei der EN ISO 20607 geht es um Basisvorgaben für Betriebsanleitungen von Maschinen – ein wichtiger Aspekt für viele Maschinenbauunternehmen. Die Norm kann in diesem Fall als Hilfsinstrument angesehen werden. Sie unterstützt Unternehmen ohne Fachpersonal oder ohne eigene Technische Redaktion. Unternehmen erhalten mit der Norm mehr oder weniger einen ‚Leitfaden‘, mit dem sie ihre Betriebsanleitungen auf ein tolerables Mindestniveau anheben und konform zu den geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellen.
Man muss aber eingestehen, dass in der Norm keine umfassenden Antworten auf tiefgreifende Fragen Technischer Redaktionen stehen. Dies zeigt sich bereits bei den Warnhinweisen, wo in der Norm in Abschnitt 6.5 lediglich ein knapper Hinweis zum Abfassen nach dem bewährten SAFE-Prinzip (Signalwort, Art und Quelle der Gefahr, Folgen bei Missachtung, Entkommen aus der Gefahrensituation, Anm.) gegeben wird. Eine Kategorisierung fehlt völlig, wie sie in ISO/IEC/IEEE 82079-1 oder gar aus der ANSI Z535 erfolgt ist.
Bei der Anwendung der EN ISO 20607 ist wichtig, dass kritische Überschneidungen oder Widersprüche zur ISO/IEC/IEEE 82079-1 nunmehr ausgeräumt wurden, sodass man gut mit beiden Normen leben kann. Anfangs erschien es, dass es hier in einer Art Doppelnormung zu Konflikten in der Anwendung kommen wird. Das zuständige Komitee hat diese Problemstellen, manchmal nicht zum Vorteil der EN ISO 20607, bereinigt und vielfach zur ISO/IEC/IEEE 82079-1 verwiesen.
Somit wird die Antwort zur Frage nach der Anwendung der EN ISO 20607 bereits aufgelegt:
Sind Unternehmen (Maschinenhersteller, Anm.) noch nicht in der Lage die normativen und tiefgreifenden Anforderungen der ISO/IEC/IEEE 82079-1 Edition 2 zu erfüllen, macht es Sinn, im ersten Schritt die zur Maschinenrichtlinie nunmehr harmonisierte EN ISO 20607 anzuwenden. Das betrifft vor allem jene Unternehmen, die bis dato keine ausgebildeten Technischen Redakteure im Team haben. Als Alternative kann man sich hier auch externes Know-how über Dienstleister an Bord holen.
Ein Unternehmen sollte jedoch, um künftig auch in diesem Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben, bestrebt sein, die in der ISO/IEC/IEEE 82079-1 Edition 2 geforderten Prozesse und Managementsysteme aufzubauen. Technische Dokumentation bzw. Kommunikation stellt einen nicht unerheblichen Anteil an vergangenen, laufenden und möglicherweise künftigen Produkthaftungsfällen dar und gewinnt auch im Auge des Rechts immer mehr an Bedeutung. Instruktionsfehler werden häufiger zum Streitthema und auch, ob mit Hilfe der Anleitungen die Sicherheitserwartung der Benutzer erfüllt wurde. Das ist ein Thema, wofür es Professionisten braucht. Und diese gibt es auch!
Wird die EN ISO 20607 wie viele andere Normen im Zuge der Produktherstellung angewandt, ist diese unter den harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie anzuführen. Hier gelten für diese Norm dieselben Bedingungen, wie sie auch bei anderen technischen Standards zu beachten sind.
Maschinenhersteller können zudem auch, wenn sie die Norm angewandt haben, parallel im Abschnitt der nicht harmonisierten Normen die ISO/IEC/IEEE 82079-1 nennen. Aber hier sei nochmals Vorsicht geboten, denn die Norm verlangt Produktherstellern im Bereich Prozesse, Konzeptarbeit, Fachkompetenz und Management einiges ab. Hier darf nicht der Nennung Willen einfach ohne Bewusstsein der Folgen, eine Norm in der Konformitätserklärung gelistet werden.
Eine Verbindung zwischen EN ISO 20607 und ISO/IEC/IEEE 82079-1 gibt es bei der Bereitstellung von Nutzungsinformationen über verschiedene (auch digitale/elektronische, Anm.) Medien und Kanäle hinweg. Obwohl sich der Regelungsumfang der EN ISO 20607 nur auf Betriebsanleitungen beschränkt, sind die darin aufgeführten Möglichkeiten interessant, besonders nach nun erfolgter Harmonisierung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42.
Der bekannte, heftig diskutierte und rechtlich nicht eindeutig vorgeschriebene Konsens, relevante Informationen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz ausschließlich in Papierform bereitzustellen, wird durch die EN ISO 20607 soweit an den Stand der Technik angepasst. Auch die ISO/IEC/IEEE 82079-1 ermöglicht, dass unterschiedliche Medien ausgewählt werden können, die zum Produkt und zu den Verwendern (Zielgruppe, Anm.) passen. Diese wären:
Ursprünglich war es auch das Ziel, die Möglichkeit der digitalen Bereitstellung von Betriebsanleitungen im Zuge der Harmonisierung quasi zu legalisieren. Dem ist nun nicht der Fall und somit gilt hier die Vorgabe der Norm entsprechend zu beachten. Die EN ISO 20607 verweist in Bezug zur Bereitstellung der Gebrauchsanleitung auf die Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben. In der EU sind dies nun auch weiterhin die Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie bzw. dem Blue Guide der EU.
Speziell der Blue Guide fordert, dass sicherheitsrelevante Informationen unbedingt in Papierform bereitgestellt werden müssen. Dass dieser Punkt auch auf rechtlicher Seite und gemessen am Stand der Technik als strittig zu bewerten ist, bleibt Gegenstand weiterer Entwicklungen in der Gesetzgebung. Bemühungen laufen, dass hier auch die digitale Bereitstellung von Nutzungsinformationen im Zuge der Überarbeitung der Maschinenrichtlinie Einzug findet und dadurch auch legalisiert wird. Es bleibt quasi zu hoffen.
Die EN ISO 20607 verweist im normativen Teil darauf, dass erst beim Fehlen rechtlicher Bestimmungen zur Bereitstellung der Betriebsanleitung, auf die Einhaltung vertraglicher Vorgaben verwiesen wird. Hier könnte die digitale Bereitstellung der Nutzungsinformationen gefordert sein. Maschinenhersteller sollten hier gemeinsam mit Experten für Produktkonformität agieren und falls nötig juristischen Rat hinzuziehen.
Ebenso die Sprachfassung betreffend verweist die EN ISO 20607 auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Zielland.
Die EN ISO 20607 erleichtert den Einstieg in die Welt der technischen Dokumentation, wenngleich diese neue Norm keine weltmeisterliche Leistung darstellt. Die ISO/IEC/IEEE 82079-1 Edition 2 ist eine Fachnorm, die tief in Prozesse zur Erstellung und Management eingeht. Daher wenden Profis in der technischen Kommunikation vorrangig die Horizontalnorm an und führen einen Abgleich mit der EN ISO 20607 durch. Maschinenbauunternehmen sollten lernen, mit diesen zwei Normen parallel zu arbeiten.
EN ISO 20607: Brauchbar für einfache und schnelle ‚Gerichte‘ … also einfache Betriebsanleitungen, ohne selbst umfangreiches Fachwissen in der Technischen Redaktion mitbringen zu müssen.
ISO/IEC/IEEE 82079-1: Umfassender Regelungsumfang, tief in den Kern der Technischen Kommunikation vordringend. Sie setzt Kenntnisse in der Informationsentwicklung voraus und erfordert Konzeptarbeit.
In der Anwendung sind Maschinenbauunternehmen gut bedient, vom Einfachen, hin zum Komplexen zu arbeiten. Das soll heißen, dass man zuerst die wenigen Anforderungen der EN ISO 20607 erfüllt und sich dann der ISO/IEC/IEEE 82079-1 widmet. Mit zunehmender Kompetenz in der Technischen Redaktion, wird die EN ISO 20607 aufgrund ihres beschränkten Regelungsumfanges möglicherweise in Zukunft nur als normativer ‚Beiwagen‘ fungieren.
Verfasst am: 22.04.2020
Martin Rieder Geschäftsführer von CAVEO Safety Management & Documentation. Wirtschaftsingenieur, Technischer Redakteur, Sicherheitsfachkraft und Experte für Technische Sicherheit und Dokumentation. Vorstandsmitglied von tekom Österreich. Mitarbeit in nationalen und internationalen Normengremien. Dozent im Masterstudiengang Technische Dokumentation an der FH Joanneum. Autor in Fachpublikationen und Speaker bei internationalen Fachkonferenzen.
E-Mail: martin.rieder@caveo.co.at | www.caveo.co.at
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