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Schutzscheiben sollen einerseits dafür sorgen, dass niemand in eine laufende Maschine eingreifen und sich verletzen kann, andererseits soll verhindert werden, dass Späne, Bruchstücke oder Kühlschmierstoffe herausgeschleudert, bzw. herausgespritzt werden. Hierbei dürfen sie die Beobachtung des Prozesses jedoch nicht mehr als nötig einschränken! Sind diese Kriterien erfüllt, so können Schutzscheiben als Schutzeinrichtungen im Sinne von Anhang III, 1.4.1 nach Maschinenverordnung bzw. Anhang I, 1.4.1 nach Maschinenrichtlinie betrachtet werden.
DGUV: Besonderheiten und Gefahrenpotenziale
Das Thema „Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung“ hat die DGUV, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, in einer Informationsbroschüre konkretisiert. Diese Information geht im Detail auf das oben Genannte ein und erläutert, worauf Hersteller und Betreiber von Maschinen mit derartigen Schutzscheiben achten sollten.
Der Artikel fokussiert sich zwar auf Werkzeugmaschinen und zitiert auch entsprechende Produktnormen wie EN ISO 23125 (Drehmaschinen) oder EN ISO 16090-1 (Bearbeitungszentren, Fräsmaschinen, Transfermaschinen), lässt sich jedoch auch auf andere Maschinenarten anwenden, an denen Schutzscheiben zum Einsatz kommen.
DGUV schildert hier im Speziellen, worauf es bei Auswahl und Dimensionierung ankommt, welche Probleme bei Altmaschinen auftreten können und welche Restgefahren für das Bedienpersonal, z.B. bedingt durch Alterung oder unsachgemäßen Umgang mit der Schutzscheibe, entstehen können.
Zur DGUV-Veröffentlichung
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Verfasst am: 27.11.2023
Florian Mische Fachreferent CE-Kennzeichnung und Safexpert. 10 Jahre Erfahrung als Elektrokonstrukteur (Planung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen, insbesondere Auslegung von Sicherheitssteuerungen nach EN ISO 13849-1, Verifikation mit Sistema, Erstellung von Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100, CE Koordinator), staatlich geprüfter Mechatronik-Techniker, zertifizierter Maschinensicherheitsexperte (national) TÜV Nord.
E-Mail: florian.mische@ibf-solutions.com
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