Kurzinformation

Konsolidierte Fassungen von EU-Rechtsvorschriften

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Welcher Ausgabestand von Richtlinien und Verordnungen muss verpflichtend angewendet werden?


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Seit Veröffentlichung der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Juni 2023 folgten bereits zwei Berichtigungen und ein Änderungsdokument. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Dokument vom 29.6.2023 in der erstmalig veröffentlichten Fassung zusammen mit Änderungsdokumenten angewendet werden muss. 

Für einen erleichterten Zugang zu einer Gesamtausgabe der Rechtsakte zu einer bestimmten Vorschrift veröffentlicht die EU-Kommission in ihrem Portal EUR-Lex in unregelmäßigen Abständen sogenannte "konsolidierte Fassungen". Was das genau bedeutet und welche Ausgabe einer Rechtsvorschrift rechtlich bindend ist, haben wir in dieser Kurzinformation zusammengefasst.

Was sind konsolidierte Fassungen von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen?

Bei der Erstellung einer konsolidierten Fassung werden auf EU-Ebene Rechtsakte (in dem Fall eine Richtlinie oder eine Verordnung), Abkommen oder Verträge und alle daran vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen in einem einzigen Dokument zusammengefasst. Diese Dokumente enthalten die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften und werden vom dafür zuständigen Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union erstellt.

Bei Änderungen werden in der Regel Textteile eingefügt, gestrichen, ersetzt oder dem ursprünglichen Rechtsakt hinzugefügt. Ähnlich ist das Verfahren bei den Berichtigungen, die jedoch deutlich weniger umfangreich sind und in erster Linie dazu dienen, Tipp- oder Übersetzungsfehler im Dokument zu korrigieren. Da dies unter Umständen nur einzelne Sprachfassungen betrifft, kann es zu Unterschieden zwischen den Sprachfassungen der konsolidierten Texte kommen.
 

Wie sind konsolidierte Texte der EU-Kommission aufgebaut?

Am Anfang einer konsolidierten Fassung sind alle Rechtsakte aufgeführt, die sich auf den konsolidierten Text auswirken. Der konsolidierte Text selbst enthält Kennzeichnungen, aus denen hervorgeht, woher der betreffende Teil des Textes stammt.

Für konsolidierte Texte verwendet die EU-Kommission folgende Abkürzungen:1

  • B = Basisrechtsakt, d. h. der ursprüngliche Rechtsakt, der geändert oder berichtigt wird
  • M = Änderungsrechtsakt (vom engl. "modify“)
  • A = Beitrittsvertrag
  • C = Berichtigung (vom engl. "corrigendum" ) 

Dies wird nachfolgend am Beispiel der "alten" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verdeutlicht. Seit der Erstveröffentlichung 2006 wurde der Rechtsakt mehrmals geändert und berichtigt. Die Textmarke M5 gibt die Änderungen im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/1243 wieder, durch die Verordnung 596/2009 wurde ein Absatz gestrichen (M1). Anschließend folgt wieder ein regulärer Abschnitt des Basisrechtsakts (B), ehe mit M4 ein weiterer Absatz gestrichen bzw. im Rahmen des Corrigendums (C1) ein Abschnitt geändert wurde.

Abbildung 1: Ausschnitt aus der konsolidierten Fassung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Ausgabestand vom 26.7.2019) mit Deckblatt (links) sowie einer Seite mit eingearbeiteten Änderungen (rechts)

 

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Haben Konsolidierte Fassungen von EU-Rechtsvorschriften rechtliche Wirkung?

Obwohl die konsolidierten Texte zu EU-Rechtsakten eine vollständige Sammlung aller Änderungen und Berichtigungen umfassen, die zu einem späteren Zeitpunkt dem Basisrechtsakt hinzugefügt wurden, haben diese Fassungen keine rechtliche Wirkung! Somit dienen sie in erster Linie Informationszwecken und reihen sich in weitere EU-Dokumente wie Leitfäden ein, die ebenso keine unmittelbare rechtliche Wirkung entfalten.

Konsolidierte Fassungen sind zwar eine umfassende und aktualisierte Sammlung aller Publikationen, dienen aber in erster Linie lediglich zur Dokumentation und bilden die Grundlage für eine Kodifizierung des bestehenden Rechtsakts. Bei der Kodifizierung werden ein Rechtsakt (oder mehrere zusammenhängende Rechtsakte) und alle seine Änderungen in einem einzigen neuen Rechtsakt zusammengefasst. 
 

Gibt es bereits eine konsolidierte Fassung zur Maschinenverordnung?

Im Portal EUR-Lex hat die EU-Kommission eine konsolidierte Ausgabe der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bereitgestellt, diese entspricht jedoch nicht dem aktuellen Stand der zur Verordnung veröffentlichten Änderungen und Berichtigungen. Als Ausgabestand dieser konsolidierten Fassung ist der 29.6.2023 angegeben, in dieser Fassung ist lediglich die Berichtigung zur Verordnung vom 4.7.2023 eingearbeitet. 

Tipp: In unserem Blogbeitrag Änderungen zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 kommunizieren wir sukzessive die veröffentlichten Änderungen und Corrigenda zur MVO. Sobald neue Dokumente erscheinen wird dieser Beitrag umgehend aktualisiert.
 

Wie unterstützt Safexpert bei der Anwendung von konsolidierten Texten?

Die Safexpert Knowledge Base bietet für Anwender in der Konstruktion von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten eine übersichtliche Darstellung des "Basisdokuments", also der Rechtsvorschrift in der ursprünglichen Fassung, mit den dazu veröffentlichten Änderungen und Berichtigungen als Textmarken. 

So können Sie sicherstellen, dass Sie auch die ausschließlich rechtlich bindende Version der Richtlinie bzw. Verordnung anwenden, sehen jedoch die verfügbaren Änderungen direkt am angewandten Abschnitt. 

Diese Form der Aufbereitung gibt es in Safexpert für die Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung sowie für die Niederspannungs-, EMV-, ATEX-, Druckgeräte- sowie Funkgeräterichtlinie.

Das gleiche gilt für eine Vielzahl von harmonisierten Normen: Auch hier werden die Änderungen z.B. in Form von Berichtigungen direkt am betroffenen Abschnitt angezeigt.

Abbildung 2: Ausschnitt aus der Knowledge Base zur Maschinenverordnung in Safexpert mit den zur Verordnung veröffentlichten Änderungen als Textmarker direkt am betroffenen Abschnitt
 

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Fußnote:
1 Siehe Informationen der EU-Kommission auf der Seite EUR-Lex


Verfasst am: 28.04.2025

Autor

Daniel Zacek-Gebele, MSc
Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.

E-Mail: daniel.zacek-gebele@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com

 


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