Die Richtlinie 2011/65/EU, kurz RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances), regelt seit dem 1.7.2011 die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in der Europäischen Union. Die Richtlinie verbietet die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), insbesondere:
- Blei (Pb)
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- Sechswertiges Chrom (Cr⁶⁺)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Bei Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten, an denen Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 4 der RoHS-Richtlinie nachweisen, oder die nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren "Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind", wird davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU entsprechen.
Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller schließlich, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt und ist die sichtbare Folge eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst.
Harmonisierte Normen zur RoHS-Richtlinie im EU-Amtsblatt
Eine Veröffentlichung harmonisierter Normen als Fundstellen im EU-Amtsblatt zur RoHS-Richtlinie erfolgt in unregelmäßigen Abständen durch sog. Durchführungsbeschlüsse, die das bestehende Verzeichnis harmonisierter Normen zur Richtlinie 2011/65/EU ändern.
Im Rahmen eines solchen Beschlusses werden im Auftrag der Kommission erstellte Normen hinzugefügt. Dies kann im Rahmen neuer Normen erfolgen, für welche eine erstmalige Listung im EU-Amtsblatt erfolgt, oder durch die Aufnahme von direkten Nachfolgedokumenten, wenn die Vorgängernorm nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und an geänderte Anforderungen angepasst werden musste. Eine kurzfristige adhoc-Anpassung kann auch im Rahmen von Änderungsnormen erfolgen, welche nur eine zielgerichtete Anpassung eines konkreten Abschnitts der "Basisnorm" umfassen.
Mit Aufnahme neuer Nachfolgenormen werden die Vorgänger unter Einräumung einer Übergangsfrist aus dem EU-Amtsblatt entfernt. Diese beträgt derzeit 1,5 Jahre, um Herstellern ausreichend Zeit zur Umstellung auf die geänderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu gewähren.
Aktualisierungen im EU-Amtsblatt
Nachfolgend haben wir die Durchführungsbeschlüsse mit geänderten Normendaten zur RoHS-Richtlinie aufgeführt, welche die wichtigsten Informationen sowie einen Link zum Volltext des Rechtsakts enthalten.