Seminar: Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten.

Das Seminar richtet sich an Personen, die den Umbau von Maschinen und Anlagen planen. Dies betrifft sowohl Betreiber, die eine solche "wesentliche Veränderung" selbst durchführen, als auch Hersteller, die den Umbau einer Maschine als Dienstleistung anbieten.  

Im Seminar erfahren Sie, auf welche Sicherheitsaspekte Sie beim Umbau achten müssen und wie der Umbau dokumentiert werden muss. Insbesondere erfahren Sie, wann es sich „nur“ um einen Umbau handelt und wann eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt und was dies für Sie bedeutet. 

Hinweis: Das Seminar setzt Grundwissen im Bereich CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung voraus. 

Seminarprogramm

Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?

  • Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
  • Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
  • Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine Wesentliche Veränderung handelt.
  • Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind. 
  • Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde. 
  • Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun? 
     

Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?

  • Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt. 
  • Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
  • Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land in dem umgebaut wird hat erheblichen Einfluss! 
  • Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz? 
  • Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
  • Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.
     

Die Rolle des (nationalen) Arbeitsschutzes

  • Überblick über die Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV): Was sind die wichtigsten Pflichten für Betreiber von Maschinen?
  • Das sind die wichtigsten Unterschiede in Österreich und in der Schweiz.
  • Welcher Sicherheitsmaßstab gilt im Arbeitsschutz? Wann sind sicherheitstechnische Nachrüstungen erforderlich?
  • Wie unterscheiden sich Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsschutz) von Risikobeurteilungen (Maschinenverordnung)?
  • Besteht für alte Maschinen „Bestandsschutz“? Was Sie beim Kauf von gebrauchten Maschinen beachten sollten.
     

Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung 

  • Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
  • Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
  • Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten. 
  • Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
  • Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung! 
     

Praxisbeispiele

  • Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
  • Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
  • Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
  • Automatisierung einer bestehenden Maschine
  • Änderungen oder Austausch der Steuerung , z.B. Tausch der SPS
     

Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf!

Speziell geeignet für

  • Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung und technische Dokumentation
  • Betriebliche Instandhaltung und After-Sales-Service
  • Einkauf und Beschaffung
  • Importeure und Händler von gebrauchten Maschinen
  • Technischer Vertrieb, Projektmanagement und Projektleitung
  • Produktsicherheit (CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager)
  • Dienstleistung im Bereich Produktsicherheit
  • Arbeitssicherheit (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte)
  • Befähigte Personen nach BetrSichV und TRBS 1203

Organisatorisches

Teilnahmebeitrag:

  • € 870,- zzgl. MwSt 
  • Mengenrabatt ab 3 Teilnehmenden aus demselben Unternehmen 
  • Der Teilnahmebetrag enthält die Seminarunterlagen, alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Seminarzeiten:

  • 09:00 - ca. 16:30 Uhr

Ihre Referenten:

Unverbindliche Vorabreservierung
Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Vorabreservierung und sichern Sie sich so Ihren Teilnahmeplatz. Wir kontaktieren Sie, wenn wir Ihre definitive Zu- oder Absage benötigen.

 

 Termine

Datum
Ort
Anmeldung
08.04.2025
Online (WEB-Seminar)
23.09.2025
Online (WEB-Seminar)
25.11.2025
Online (WEB-Seminar)

Tipp! Zusatztermin am 16.05.2025


Dieses Seminar gibt es als Praxis Workshop auf den CE-PraxisTAGEN

Nutzen Sie die Gelegenheit während unserer Fachkonferenz an diesem Seminar in Form eines angepassten Workshops aktiv teilzunehmen und damit Ihr Wissen weiter auszubauen.