Praxisseminar

Seminar: Haftung im Maschinenbau vermeiden

Unternehmenspflichten und persönliche Produktverantwortung

Welche Haftungsrisiken haben Unternehmen und welche Risiken haben Mitarbeiter persönlich? Wie „managen“ und reduzieren Sie die Risiken? Etwa durch Einhaltung des Sicherheitsmaßstabs, durch Vertragsgestaltung, durch Organisation und Pflichtendelegation, durch Versicherung.

Das Seminar diskutiert verbreitete Mythen, die übertreiben („als Führungskraft oder Konstrukteur steht man mit einem Fuß im Gefängnis“) oder verharmlosen („Hauptsache ich bin aus grober Fahrlässigkeit raus“) – und ordnet seriös die tatsächlichen Haftungsrisiken ein und gibt Empfehlungen.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • Wer ist im Unternehmen für CE-Prozesse und Sicherheit verantwortlich – und wie wird man es?
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Entwicklungs- und Projektleiter (Führungskräfte), sowie CE-Beauftragte/CE-Koordinatoren – und die Bedeutung der Arbeitsteilung.
  • Der Unterschied zwischen Stabsfunktion (Beratung und Unterstützung) und Linie (Durchführung und Umsetzung) – was bedeutet das für Pflichtenumfang und Haftungsrisiken?
  • Warum Konstrukteure und Techniker den größten Beitrag zur Schadensvermeidung leisten, sie aber dennoch selten persönlich haftbar sind.
  • Welche Relevanz haben Unterschriften – z.B. auf der Konformitätserklärung?
  • Warum Sie allein aus der Unterschrift nicht haften!
  • Was bedeutet Fahrlässigkeit? Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit – und was soll ich tun?
  • Die strafrechtlichen Risiken nach Personenschäden: fahrlässige Körperverletzung und Tötung.
  • Muss ich persönlich Schadensersatz zahlen? Die vielen faktischen und rechtlichen Sicherheitsnetze.
  • Abwehrstrategien und Versicherungsschutz: Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und absichern?


Wann haften Unternehmen und welche Risiken existieren?

  • Wichtige Unterscheidung zwischen „Öffentlichem Recht“ (z.B. Hersteller <-> Behörde => Prävention) und „Zivilrecht“ (Hersteller <-> verletzter Kunde => Schadensersatz).
  • Warum die lückenlose Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z.B. Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie, …) das primäre Instrument zur Haftungssteuerung ist.
  • Welche rechtliche Bedeutung haben (harmonisierte) Normen in Haftungsfällen? Noch wichtiger als die „Beweislastumkehr“ bei Normverstoß => ihre Auswirkung auf den Sicherheitsmaßstab!
  • Zivilrechtliche Haftung: Was Juristen unter „Produzentenhaftung“ und „Produkthaftung“ verstehen.
  • Was Sie über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wissen müssen – dort gilt ein besonders strenger Maßstab der verschuldensunabhängigen Haftung (Gefährdungshaftung).
  • Was sind „Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler“?
  • Warum es immer auf die „berechtigten Sicherheitserwartungen“ ankommt – und was das bedeutet.
  • Strategien zur Haftungssteuerung.


Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile – und Schlussfolgerungen für die Praxis

  • Reale Urteile zeigen, wie Projektleiter, ausführende Mitarbeiter, Geschäftsführer, (Prüf-)Ingenieure und Zulieferer durch Staatsanwälte und Gerichte nach Unfällen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Rechtliche Schlüsse und Empfehlungen aus Urteilsaussagen z.B. zu Eschede und Lüfter von Kaprun.

Diskussionen und Beispiele der Teilnehmenden beleben den Seminarablauf.

Besonders geeignet für

  • CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance-Manager, …
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
  • Leitende Angestellte in Entwicklung und Konstruktion
  • Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
  • Mitarbeitende in Qualitätsmanagement und Technischer Dokumentation
  • Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit

Organisatorisches

Teilnahmebetrag:

  • € 1.090,- zzgl. MwSt
    (inkl. Seminarunterlagen)
    Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung

Seminarzeit:

  • 9:00 - ca. 16:30 Uhr

Unverbindliche Vorabreservierung
Nutzen Sie die Möglichkeit der unverbindlichen Vorabreservierung und sichern Sie sich so Ihren Teilnahmeplatz. Wir kontaktieren Sie, wenn wir Ihre definitive Zu- oder Absage benötigen.

 

Termine folgen in Kürze

Die Termine folgen in Kürze. Sie können sich jedoch bereits jetzt schon auf die Warteliste setzen lassen.