Kurzinformation

Neue Ausgabe der Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie verfügbar

Guide zur einheitlichen Anwendung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL)


Fachbeitrag teilen
Share Button Linkedin Share Button Xing Share Button X Share Button E-Mail

Die EU-Kommission hat im April 2024 die Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU in neuer Ausgabe veröffentlicht. Seit Dezember 2024 ist auch eine Übersetzung des Guides in deutscher Sprache verfügbar. 

Ziel der Leitlinien ist die Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Diese Leitlinien oder auch die Leitfäden zu anderen EU-Richtlinien (Maschinenrichtlinie, ATEX-Richtlinie, etc.), spielen in der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben eine wichtige Rolle und sind in der Praxis wertvolle Wissensquellen für alle Personen, die mit den jeweiligen Richtlinien und Verordnungen arbeiten. Diese Leitfäden besitzen im Gegensatz zu den zugrundeliegenden EU-Richtlinien und Verordnungen jedoch keinen Gesetzescharakter!

Nähere Informationen dazu finden Sie im Fachbeitrag zum Thema "rechtliche Bedeutung von Leitfäden" (am Beispiel des produktübergreifenden Blue-Guides der EU).
 

Änderungen der Druckgeräte-Leitlinien zur Ausgabe von 2021

Die neue Ausgabe der DGRL-Leitlinien enthält zum einen zahlreiche redaktionelle Anpassungen der bestehenden Leitlinien – so wurden in der neuen Ausgabe sämtliche Leitlinien in ein einheitliches tabellarisches Format überführt sowie einzelne Fehler korrigiert. Zudem wurden insgesamt 24 neue Leitlinien mit unterschiedlichen Fragestellungen und den entsprechenden Antworten der Kommission zu ausgewählten Abschnitten der DGRL hinzugefügt. Diese neu hinzugefügten Inhalte finden Sie in nachstehender Tabelle, im Detail können Sie die Antwort im PDF-Volltext des Guides nachlesen, diesen finden Sie im Anschluss an die Tabelle.

Workshophinweis

Druckgeräte als Teil der Maschine


Dieser 1-tägige Praxisworkshop vermittelt die wichtigsten Grundlagen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Sie erfahren, in welchen Fällen Maschinen in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie fallen und wie im Anlagenbau Maschinen mit Druckgeräten verkettet werden.

    Neuer Abschnitt

    Titel/Frage

    A-44 zu Artikel 4 Abs. 1 a)Ist ein Atemschutzgerät, wie zum Beispiel ein SCBA (self-contained breathing apparatus [zu Deutsch: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät] […] im Anwendungsbereich der DGRL?
    A-55 zu Artikel 1 Abs. 2 f) und j), Artikel 2 Ziff. 3Werden Rohrleitungen von Turbinen auch von der Druckgeräterichtlinie (DGRL) erfasst?
    B-33 zu Artikel 2 Ziff. 4, Anhang IIWenn ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion aus einer Sicherheitskette besteht, die selbst „Druckgeräte“ enthält (z. B. ein Ventil oder ein Zylinder), in welche Kategorie ist dieses "Gerät" einzustufen?
    B-41 zu Artikel 13Wo sind zusätzliche Informationen über die Einstufung von Fluiden (Gase oder Flüssigkeiten) auf der Grundlage von Artikel 13 DGRL ab dem 1. Juni 2015 zu finden?
    C-14 zu Artikel 2 Ziff. 6, Artikel 4 Abs. 2, Anhang II Tabelle 4Angenommen, ein Hersteller möchte Modul B: EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) gemäß Anhang II Diagramm 4 verwenden, reicht es dann aus, dass der Hersteller des Kessels ein Zertifikat für die EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) erhält oder sollte dies der Montagebetrieb, der die Schutzeinrichtungen vor Ort in den Kessel montiert, erhalten?
    D-17 zu Artikel 19 Abs. 4, Anhang III Abschnitt 4Für den Fall, dass serienmäßig hergestellte Druckgeräte nach Modul B (Baumuster) + C2 bewertet werden: Muss der Hersteller die Kennnummer der notifizierten Stelle an allen Druckgeräten anbringen, auch wenn die notifizierte Stelle nur eine Stichprobe der Produktion geprüft hat?
    E-04 zu Artikel 14 Abs. 6 c) Müssen Feuerlöscher mit Schutzvorrichtungen gegen Überdruck ausgestattet sein?
    E-09 zu Anhang I Nr. 2.11.2Gibt es einen definierten Wert für den Begriff „kurzzeitig" gemäß Anhang I Abschnitt 2.11.2?
    E-10 zu Anhang I Nr. 2.2.1 letzter AnstrichAnhang I Nummer 2.2.1 letzter Gedankenstrich besagt, dass die Belastung durch die Zersetzung instabiler Flüssigkeiten bei der Auslegung von Druckgeräten zu berücksichtigen ist.

    Bezieht sich das auf die explosive Zersetzung instabiler Fluide?
    F-10 zu Anhang I Nr. 3.1.2Wenn ein Hersteller über ein von einer notifizierten Stelle oder einer anderen anerkannten Prüfstelle an einem Standort zugelassenes Verfahren für dauerhafte Werkstoffverbindung verfügt, darf dieser Hersteller dann dasselbe Verfahren an anderen Standorten für ähnliche Anwendungen einsetzen?
    F-12 zu Anhang I Nr. 3.1.2Was bedeutet im Rahmen der Zulassung von Schweißverfahren und Personal: „ […] hat die unabhängige Stelle die in den entsprechenden harmonisierten Normen vorgesehenen Untersuchungen und Prüfungen oder gleichwertige Untersuchungen und Prüfungen durchzuführen […]“?
    F-16 zu Anhang I Nr. 3.1.2 und 3.2.2Gelten die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für temporäre Bauteile, die vom Hersteller eines Druckgerätes entweder während dessen Fertigung oder für die Druckprüfung verwendet werden?
    F-17 zu Anhang I Nr. 3.2.2Darf der Hersteller am Ende der Druckprüfung Elemente nicht dauerhafter Verbindungen (Schrauben, Bolzen, Muttern, Unterlegscheiben, Dichtungen) austauschen, ohne eine neue Druckprüfung durchführen zu müssen?
    F-19 zu Anhang I Nr. 3.1.2[…] In Anhang I Kapitel 3.1.2 wird festgelegt, dass die Eigenschaften der dauerhaften Verbindungen den für die zu verbindenden Werkstoffe spezifizierten Mindesteigenschaften zu entsprechen haben, es sei denn, bei den Konstruktionsberechnungen werden eigens andere Werte für entsprechende Eigenschaften berücksichtigt. Gelten diese Anforderungen auch für die Werte der Kerbschlagarbeit?
    G-28 zu Anhang I Nr. 7.5Wie wendet man Anhang I, Nr. 7.5 auf die Kerbschlagarbeit einer ISO-V-Probe für Grundwerkstoffe an, bei denen aufgrund der Materialdicke die Entnahme einer Probe mit einem Querschnitt von 10 mm x 10 mm nicht möglich ist?
    G-29 zu Anhang I Nr. 3.2.1 und 4.3Laut den Angaben in einem von einem Werkstoffhersteller ausgestellten Zertifikat (EN 10204:2004 3.1-Zertifikat) entspricht der gelieferte Werkstoff der Werkstoffspezifikation.

    Darf ein Druckgerätehersteller zusätzliche mechanische oder zerstörungsfreie Prüfungen durchführen oder durchführen lassen, um sicherzustellen, dass der Werkstoff alle vom Druckgerätehersteller festgelegten Anforderungen erfüllt?
    G-30 zu Anhang I Nr. 4.3Ein Hersteller produziert einen Werkstoff nur nach einer chemischen Analyse ohne mechanische Prüfung und ohne Bestätigung der Übereinstimmung mit einer Werkstoffspezifikation und/oder -güte.

    Ein Unternehmen beabsichtigt, den Werkstoff zu erwerben und bestätigt die Übereinstimmung mit der Werkstoffspezifikation, indem es die mechanischen Prüfungen gemäß dieser Werkstoffspezifikation durchführt. […] Ist diese Vorgehensweise akzeptabel und kann dieser Werkstoff für Druckgeräte gemäß der DGRL verwendet werden?
    H-03 zu Anhang I Nr. 3.3 und 3.4Welche Sicherheitsinformationen müssen dem Anwender in Bezug auf Anhang I Nr. 3.3 und 3.4 gegeben werden?
    H-12 zu Anhang I Nr. 3.3Welche wesentlichen zulässigen oberen und unteren Grenzwerte sind gemäß Anhang I Nr. 3.3 a) DGRL anzugeben?
    H-16 zu Anhang I Nr. 3.2.2 und 7.4Wird der hydrostatische Druckversuch nach Anhang I Nr. 3.2.2 durch eine pneumatische Druckprüfung ersetzt, weil das Befüllen mit Wasser nachteilig oder nicht durchführbar ist, welcher Wert hat, dann für diese Druckprüfung zu gelten?
    H-18 zu Anhang I Nr. 3.3Welche Informationen bezüglich „Druck“ und „Temperatur“ sollten auf Flaschen für Atemschutzgeräte gemäß DGRL angegeben werden?
    I-14 zu Artikel 16 Abs. 1, Anhang I Nr. 4.2 c)Kann die besondere Bewertung (gemäß Anhang I Nr. 4.2 c) im Rahmen der Konformitätsbewertung von Druckgeräten auf der Grundlage der Module A2, C2, F oder G von einer Betreiberprüfstelle durchgeführt werden?
    J-08 zu Anhang IVWelche Angaben sind in der EU-Konformitätserklärung von Baugruppen zu machen, um Anhang IV Nr. 4 dritter Gedankenstrich zu entsprechen?
    J-09 zu Artikel 2, Anhang I Nr. 4.3Wie können Begriffe der Druckgeräterichtlinie, wie die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten, in der Praxis verstanden werden?


    Tipps für Safexpert-Anwender

    • Mithilfe des Safexpert Dokumentenvergleichs können Sie die alte und neue Ausgabe der Leitlinien ganz bequem im NormManager als interaktive Entsprechungstabelle öffnen, auf geänderte Abschnitte filtern und die Abschnitte im Volltext direkt nebeneinander anzeigen lassen. 
    • Auch die neuen Leitlinien zur DGRL  sind als Fachliteratur in der Safexpert Knowledge Base verfügbar! So werden Ihnen parallel zum Studium eines Paragraphen der Druckgeräterichtlinie die entsprechenden Abschnitte der Leitlinien am rechten Seitenrand angezeigt.


    Download der Leitlinien

    Zur deutschen Sprachfassung der aktuellen DGRL-Leitlinien gelangen Sie über folgenden Link:


    Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU


    Verfasst am: 09.01.2025

    Autor

    Daniel Zacek-Gebele, MSc
    Produktmanager bei IBF für Zusatzprodukte sowie Datenmanager für die Aktualisierung der Normendaten am Safexpert Live Server. Studium der Wirtschaftswissenschaften in Passau (BSc) und Stuttgart (MSc) im Schwerpunkt International Business and Economics.

    E-Mail: daniel.zacek-gebele@ibf-solutions.com | www.ibf-solutions.com

     


    Fachbeitrag teilen
    Share Button Linkedin Share Button Xing Share Button X Share Button E-Mail

    CE-InfoService


    Neuigkeiten und Änderungen zu CE nicht mehr verpassen!

    Sie sind noch nicht zum kostenlosen CE-InfoService registriert? Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie die Info per Mail, wenn neue Fachbeiträge, wichtige Normenveröffentlichungen oder sonstige News aus dem Bereich Maschinen- und Elektrogerätesicherheit bzw. Product Compliance verfügbar sind.

    Hinweisbild Anzeige Safexpert die Software zur CE-Kennzeichnung

    Unterstützung durch IBF

    CE-Software Safexpert

    CE-Software zum systematischen und professionellen sicherheitstechnischen Engineering

    Praxis-Seminare

    Praxisgerechte Seminare rund um das Thema Produktsicherheit

    Bleiben Sie Up-to-Date!

    Mit dem CE-InfoService bleiben Sie informiert bei wichtigen Entwicklungen im Bereich Produktsicherheit